FPÖ Leitbild - dafür stehen wir ...

Freiheit & Verantwortung

Die Würde des Menschen liegt in seiner Freiheit begründet. Freiheit als Selbstbestimmung geht einher mit dem Willen zur Selbstverantwortung und schließt jede Form von Unterdrückung aus.

 

Freiheit und Verantwortung bilden den Kern persönlicher Entfaltung und unseres Gemeinwesens. Unser Freiheitsbegriff wurzelt in einer idealistischen Weltanschauung und sieht den Menschen nicht auf seine materiellen Bedürfnisse beschränkt.

 

Die Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenzen in der Beschränkung der Freiheit des Mitbürgers. Freiheit, Menschenwürde und demokratischer Gemeinsinn sind Grundlage unserer freiheitlichen Gesinnung.



Heimat, Identität und Umwelt

Wir sind dem Schutz unserer Heimat Österreich, unserer nationalen Identität und Eigenständigkeit sowie unserer natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet.

 

Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, den aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen Verfolgten politisches Asyl in unserer Heimat zu gewähren, solange ein Schutzbedürfnis besteht. Wer über ein sicheres Drittland nach Österreich einreist, hat in diesem Asyl zu beantragen.

 

Österreich ist kein Einwanderungsland. Bereits integrierte, unbescholtene und legal anwesende Zuwanderer, die die deutsche Sprache beherrschen, unsere Werte und Gesetze vollinhaltlich anerkennen und sich kulturell verwurzelt haben, sollen Heimatrecht und unsere Staatsbürgerschaft erwerben können.

 

Der Schutz unserer natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage für unsere Heimat Österreich, eine nachhaltige und schonende Bewirtschaftung und die biologische Vielfalt haben für uns hohe Bedeutung. Die Nutzung von Kernkraft zur Energiegewinnung lehnen wir ab.

 

Tiere als unsere Mitgeschöpfe sind durch naturnahen und respektvollen Umgang vor Qualen und Leid zu schützen.



Recht & Gerechtigkeit

Wir bekennen uns zu einem Rechts- und Sozialstaat, in dem Recht und Ordnung sowie soziale Verantwortung das Zusammenleben prägen.

 

Unsere Sozialpolitik erhebt den Anspruch, vor Existenznöten, die sich durch Alter, Behinderung, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder durch schwere Schicksalsschläge ergeben können, zu schützen.

 

Der soziale Wohnbau dient vor allem der Abdeckung des Wohnbedarfs österreichischer Staatsbürger.

 

Wir bekennen uns zu einer humanistisch geprägten Gesellschaft, in der Solidarität effizient und gerecht ausgeübt wird sowie zu einer nachhaltigen Finanzierung des sozialen Gefüges. Das erfordert die wirksame Bekämpfung von Sozialmissbrauch und das Fördern von Leistung.



Familie und Gesellschaft

Die Familie, geprägt durch die Verantwortung der Partner und der Generationen füreinander, ist Grundlage unserer Gesellschaft. Die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau wird durch das Kind zur Familie. Wer alleinerziehend Verantwortung übernimmt, bildet mit den Kindern eine Familie.

 

Wir bekennen uns zur Chancengleichheit von Männern und Frauen, zum gegenseitigen Respekt und zu einem gerechten Einkommen, unabhängig vom Geschlecht.

 

Im Steuersystem sind Familien als Wirtschaftsgemeinschaft zu bewerten. Das Pensionssystem hat Kinderbetreuungszeiten sowie Leistungen zur Pflege von Angehörigen zu berücksichtigen.



Sicherheit

Recht und Ordnung sind Grundwerte unserer freiheitlichen Gesinnung und dienen der Sicherheit unserer Staatsbürger. Wir erachten Sicherheit als Grundbedürfnis und wichtige Voraussetzung für eine positive menschliche Entwicklung. Die Wahrung unserer Sicherheit setzt Selbstverteidigungsfähigkeit voraus. Wir bekennen uns daher zur bestmöglichen Ausbildung und Ausrüstung der Organe unserer Sicherheitsexekutive und des Bundesheers.

 

Bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Banden- und Schlepperunwesens, des Drogenhandels, des Terrorismus, der Gewalt und anderer Kriminalitätserscheinungen hat der Staat seine Möglichkeiten entschlossen zu nutzen.

 

Die Todesstrafe wird von uns kategorisch abgelehnt.

 

Im Strafvollzug haben primär Schutz und Hilfe für Verbrechensopfer höchsten Stellenwert. Eine Resozialisierung von Straftätern hat diesen Aspekt zu berücksichtigen.

 

Wer als Fremder in Österreich wegen eines Verbrechens verurteilt wird, ist in sein Heimatland auszuweisen.